Als Feinstaub werden kleine Partikel definiert, welche einen Durchmesser von weniger als PM10 (Particulate Matter) oder 10 µm aufweisen. Diese entstehen durch Abrieb, Aufwirbelung, der Verbrennung fossiler Brennstoffe, landwirtschaftliche Prozesse (Stickoxide, Ammoniak, Schwefeloxide und flüchtige organische Verbindungen) und nicht zuletzt aus der Verbrennung von Holz.
Im Vergleich zu Grobstaub welcher kaum gesundheitsrelevante Eigenschaften besitzt, dringen die Kleinstpartikel des Feinstaubs ungehindert in die Bronchien und Alveolen, wo gesundheitsschädliche Prozesse mit vielfältigen Krankheitsbildern entstehen und damit zu verkürzter Lebensdauer führen. Laut Publikation des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sterben alleine in der Schweiz jährlich mehr als 3700 Personen frühzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass in Europa jährlich rund 280 000 Menschen an den Folgen der Feinstaubbelastung durch PM10 frühzeitig sterben.
Das beträchtliche Gesundheitsrisiko durch Feinstaub ist den Umweltbehörden in seiner Tragweite seit den 90er Jahren bekannt. Infolgedessen reagierte der Bundesrat auf die neu erkannte Gefahr mit der Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung LRV und setzt Immisssionsgrenzwerte für PM10 fest. In Deutschland befassen sich Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) mit der Einhaltung der festgelegten Grenzwerte.
Typische Krankheitsbilder durch Feinstaubbelastung
- Entzündungen der Atemwege
- Verminderte Immunabwehr
- Reizhusten
- Bronchitis
- COPD
- Lungeninfektionen
- Geringeres Lungenwachstum
- Lungenkrebs
- Herzinfarkte
- Hirnschlag
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