Heizen mit Holz
Holz ist der Energieträger der Zukunft.
Als nachhaltige und umweltschonende Ressource in Form von Pellets, Scheitholz, Hackschnitzeln oder anderer Biomasse gewinnt Holzenergie immer mehr an Bedeutung. Sie eignet sich sowohl für private Wohnraumfeuerungen als auch Nahwärmeverbunde oder Industrieanlagen.
Doch oft stellen sich Fragen zu den geeigneten Filtern für Holzheizungen, die für den Umweltschutz und die Gesundheit entscheidend sind. Ebenso sind Fördermittel ein wichtiges Thema, da diese je nach Land und Kanton bzw. Bundesland unterschiedlich geregelt sein können.
Holzheizungen sind klimafreundlich, da Holz ein CO₂-neutraler Brennstoff ist. Die Waldpflege liefert nicht nur Stammholz, sondern auch Energieholz als nachhaltige Energiequelle. Holzenergie stärkt die regionale Wirtschaft, besonders in strukturschwachen Gebieten.
Holz speichert Kohlenstoff, sowohl in lebenden Bäumen als auch im Waldboden. Verrottendes Totholz trägt zusätzlich zur Kohlenstoffspeicherung bei. Jedes Kilogramm Holz ersetzt über 3 Kilogramm CO₂, die bei der Nutzung von Heizöl entstehen würden. Ausserdem bleibt der Grossteil der Investitionen in die Holzenergie im Inland, was Arbeitsplätze schafft und die lokale Wirtschaft stärkt.
Holzenergie Schweiz
Deutscher Energieholz- und Pellet- Verband
Feinstaubpartikel (PM10), die kleiner als 10 µm sind, entstehen durch Abrieb, Verbrennung fossiler Brennstoffe, Holzverbrennung und landwirtschaftliche Prozesse. Diese Partikel dringen tief in die Atemwege ein und können schwere gesundheitliche Schäden verursachen, darunter Atemwegsinfektionen, Bronchitis, Lungenkrebs, Herzinfarkte und Schlaganfälle. Laut dem Bundesamt für Umwelt sterben in der Schweiz jährlich mehr als 3'700 Menschen frühzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung. Die WHO schätzt, dass in Europa jährlich etwa 280'000 Menschen durch Feinstaubbelastung vorzeitig sterben.
Massnahmen zur Feinstaubreduktion bei Holzfeuerungen:
- Optimale Verbrennung mit richtiger Sauerstoffzufuhr und hochwertigen Brennstoffen.
- Effektive Abgasfilter wie elektrostatische Feinstaubfilter.
- Regelmässige Reinigung der Feuerung und des Abgassystems.
In der Schweiz können Sie von einer Klimaprämie profitieren, wenn Sie eine fossile Heizungsanlage durch eine Holzheizung ersetzen.
Diese sind nicht nur effizienter als eine herkömmliche Heizung und stossen sehr viel weniger CO₂ aus, sie senken auch noch die Heizkosten stark. Der Bund und die Kantone unterstützten durch gezielte Förderungen die Investitionskosten zu reduzieren.
Wichtigste Förderbedingungen:
- Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Holzheizung (Pellet, Stückholz, Holzschnitzel etc.)
- Auftragsvergabe für den Heizungsersatz bislang nicht erfolgt
- CO₂-Verminderungen werden der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Stiftung KliK angerechnet
- im Vergleich mit einer fossilen Heizung «unwirtschaftlich» (wird bei Antragsprüfung durch Energie Zukunft Schweiz für Sie berechnet)
- keine absolute gesetzliche Verpflichtung für erneuerbaren, resp. kein absolutes Verbot für fossilen Heizungsersatz
- der Heizungsersatz in Einfamilienhäusern (EFH) ist nicht förderberechtigt
Mehr zur Klimaprämie
Erneuerbare Heizsysteme nutzen lokale Energiequellen und schonen das Klima. Das grossangelegte EZS Förderprogramm «Klimaprämie» macht das erneuerbare Heizen schweizweit finanziell attraktiver. Die Fördergelder stammen von der Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK.
Die neu erworbene Holzheizung sollte natürlich am besten mit einem Feinstaubfilter kombiniert werden, leider wird die Anschaffung eines OekoTube Feinstaubfilters in der Schweiz nicht gefördert.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland neue Förderzuschüsse. Beim Tausch einer bestehenden Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung erhalten Sie Förderungen von bis zu 70 % der Investitionskosten. Durch den Einsatz eines Partikelabscheiders von OekoSolve erhalten Sie zusätzlich den Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2’500 €.
Möglich durch geprüfte Kombination Biomassekessel mit Partikelabscheider von OekoSolve.
Bundesförderung für effiziente Gebäude

In der Schweiz gelten für Holzfeuerungsanlagen ab 70 kW strengere Grenzwerte gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV). Diese Grenzwerte werden periodisch durch die Kantone durch Emissionsmessungen überprüft. Bei Holzfeuerungen unter 70 kW und Einzelraumfeuerungen werden keine periodischen Messungen durch die Kantone durchgeführt. Für handwerklich hergestellte Einzelraumfeuerungen gelten spezielle Ausnahmen, sofern sie entweder nach anerkannten Verfahren gebaut wurden oder mit modernen Staubabscheidern ausgerüstet sind.
In Deutschland gelten Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungsanlage ab einer Leistung von 4 kW. Die Grenzwerte und der Einsatz von Partikelabscheidern ist in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1.BImSchV) geregelt.
Luftreinhalterverordnung (LRV), Schweiz
1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1.BImSchV), Deutschland